Keine Autos auf Geh- und Radwegen!
Falschparkende schneiden sich ins eigene Fleisch
Eine der Neuerungen in der StVO-Novelle von 2020 ist, dass das bisher geduldete Halten auf Geh- und Radwegen nun verboten ist. Damit ist insbesondere die „Ich-hol-doch nur-schnell meine-Semmeln“-Situation gemeint, die Radelnde besonders entlang der Salzburger Straße täglich erleben müssen. Einige Beispiele habe ich auf Fotos festgehalten. Übrigens: In jeder der Situationen gab es innerhalb von weniger als 30 Metern eine freie reguläre Parkmöglichkeit …
Falls jemand für solch rücksichtsloses Parkverhalten von der kommunalen Verkehrsüberwachung einen Strafzettel bekommen sollte: Nicht wundern und bitte auch nicht im Rathaus beschweren! Für das Parken auf Geh- und Radwegen gelten jetzt Bußgelder zwischen 55 und 100 Euro. Werden andere Verkehrsteilnehmende dadurch gefährdet, gibt es zusätzlich einen Punkt in Flensburg. Schade, dass es solche Mittel überhaupt braucht.
Ein guter Grund, rücksichtsvoll zu parken, ist vielen nicht so bewusst. Denn wer den Radverkehr behindert, sägt am Ast, auf dem er/sie sitzt:
- Radfahrende werden durch Falschparken behindert und gefährdet.
- Deshalb entscheiden sich viele, statt dem Rad doch lieber das Auto zu nehmen.
- Dadurch werden Staus länger und Parkplätze knapper.
- Und so geht der Teufelskreis von vorne los …
Wer also auf Radelnde Rücksicht nimmt, hat auch selbst etwas davon. Je höher der Radverkehrsanteil, desto weniger Parkplätze werden gebraucht. Helfen Sie mit, dass Radfahren sicherer und attraktiver und 2022 für uns alle ein gutes Radljahr wird!
Euer
Frank Wiens
Ehrenamtlicher Radverkehrsbeauftragter